FAQ - Häufig gestellte Fragen über die Mitfahrplattform fahrmob.eco
Was kostet die Anmeldung?
Anmeldung und Nutzung der Plattform sind kostenlos! Wir freuen uns über jeden Kilometer, den wir mit eurer Mithilfe einsparen können.
Wer darf mitmachen?
Grundsätzlich kann sich jeder Erwachsene anmelden. Auch Jugendliche ab 16 Jahren können sich bei fahrmob registrieren. Ein (Rechts-)Anspruch auf eine Teilnahme besteht jedoch nicht.
Was ist anders als bei anderen Mitfahrplattformen?
Unser Angebot ist speziell auf deine lokalen und regionalen Fahrbedürfnisse zugeschnitten. Die Verifizierung (Bestätigung über die Vereine, Firmen und Bildungseinrichtungen) soll eine bessere Vertrauensbasis schaffen als bei einer eher anonymen überregionalen Plattform. Darüber hinaus profitieren vor allem die gemeinnützigen Einrichtungen vor Ort von den Erlösen; die Wertschöpfung bleibt also vor Ort – für Fahrten, die ohnehin stattfinden. Von den Vereinen, Firmen und Bildungseinrichtungen wiederum erhoffen wir uns, dass sie eine Teilnahme fleißig bewerben.
Bieten die auf der Plattform vertretenen Vereine, Firmen, Bildungseinrichtungen und Veranstalter selbst Fahrten an?
Nein, die Plattform ermöglicht es Dritten lediglich, miteinander in Kontakt zu treten. Sie ist weder selbst Anbieter noch haftet sie für den Fall, dass eine Absprache zwischen Fahrern und Mitfahrern nicht eingehalten wird. Die vier genannten Bereiche (Vereine, Firmen bzw. Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen und Veranstalter), für die man sich als Nutzer registriert, sind am Dienstleister fahrmob.eco nicht beteiligt, als Multiplikatoren bewerben sie die Nutzung lediglich.
Ich bin in keinem Verein Mitglied – was dann?
Wenn du dich beim Registrieren auf einen Verein festlegst, heißt das nicht, dass du dort Mitglied sein oder werden musst. Falls du kein Mitglied bist, suchst du dir dennoch einen Verein aus, dessen Ziele (z.B. Naturschutz, Kultur, Soziales, Kirchen, Sport...) du unterstützt. Wenn du dich für eine der auf fahrmob vertretenen Firmen, Bildungseinrichtungen oder für eine Veranstaltung registrierst, entfällt die Festlegung auf einen Verein.
Kann ich mehrere Vereine unterstützen oder zwischendurch den Verein wechseln?
Es wäre programmiertechnisch aufwändiger gewesen, mehrere Begünstigte zu ermöglichen. Deshalb musst du dich auf einen Verein festlegen. Den kannst du aber jederzeit wechseln!
Muss ich mir notieren, wie viel Geld ich von den Mitfahrern bekommen habe?
Nein, das ist nicht nötig. Das System rechnet automatisch aus, welcher Betrag am Jahresende zusammengekommen ist – vorausgesetzt, du hast das Zustandekommen der Fahrt jeweils bestätigt. In einer automatisierten Mail bekommst du Anfang Dezember die Bankdaten des Vereins und den angefallenen Betrag genannt. Die Plattform selbst erhält kein Geld von dir.
Wir haben uns als Pendler gefunden – muss ich nun den Beitrag meiner Mitfahrer jedes Mal spenden?
Nein, finden sich zwei Pendler, dann können die sich selbst arrangieren. Uns ist nur wichtig, dass gemeinsame Fahrten stattfinden. Wenn ihr es am Jahresende honorieren wollt, dass die Plattform den Kontakt ermöglicht hat, so freut sich ein Verein oder anderer Begünstigter natürlich über eine Spende.
Darf ich das Geld auch behalten, statt es zu spenden?
Wer für einen Verein fährt und dies öffentlich so anzeigt, soll am Jahresende eine freiwillige Spende machen. Spenden an gemeinnützige Vereine können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wenn du aber das Geld selbst gut brauchen kannst – z.B. als Student ohne regelmäßiges Einkommen –, dann kannst du es guten Gewissens freilich auch behalten. Die Fahrkostenbeteiligung steht nicht im Vordergrund, die Verkehrsplattform ist ein ökologisches, vor allem aber ein soziales Projekt. Hast du dich für eine Firma (einen Arbeitgeber) oder eine Bildungseinrichtung registriert, dann entfällt der Spendenaufruf am Jahresende für dich. Wir freuen uns aber, wenn dein Arbeitgeber oder deine Bildungseinrichtung im Zusammenhang mit den eingesparten Kilometern etwas Gutes tut.
Muss ich die Einnahmen versteuern?
Bei einem Euro pro angefangenen 10 km liegst du weit unter dem Wert, bei dem das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht annehmen würde. Grundsätzlich sind die Einnahmen aus der Mitnahme von Beifahrern bzw. Mitfahrern nach § 22 Nr. 3 EStG zwar als sog. „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ steuerpflichtig. Es gibt hierzu ein altes Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1994 (BFH-Urteil X-R-58/91 vom 15.03.1994) mit der Kern-Aussage, dass „das Entgelt für die regelmäßige Mitnahme eines Arbeitskollegen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu Einkünften aus sonstigen Leistungen führen kann“. Es stellt sich aber die Frage, ob die gelegentliche Mitnahme überhaupt als „regelmäßig“ einzustufen ist. Falls die Einnahmen in der Steuererklärung erklärt werden, besteht zudem die Freigrenze von 256 Euro. Zum Überschreiten dieser Grenze sind auch anteilige Aufwendungen (z. B. Sprit, Abschreibung, Steuer und Versicherung) von den Einnahmen abzuziehen. Falls die Einnahmen generell steuerpflichtig sind, dürfte das Thema „Steuerpflicht“ für die meisten insofern nicht relevant werden.
Wie wird kontrolliert, ob ich gespendet habe?
Das wird nicht kontrolliert, denn die Spende ist rein freiwillig! Wir fragen bei den Vereinen am Ende des Jahres lediglich nach, wie viel sie gesamt gespendet bekommen haben. Im Falle von Firmen, Bildungseinrichtungen und Veranstaltern entfällt der Spenenaufruf ohnehin.
Kann ich auch mitmachen, ohne mich registriert zu haben?
Den Fahrplan kann zunächst jeder einsehen. Bist du nicht registriert, dann kannst du allerdings nicht mit einem Anbieter in Kontakt treten, um Fahrten zu buchen.
Warum fehlt mein Verein, mein Arbeitgeber bzw. meine Bildungseinrichtung auf der Liste?
Sollte dein Verein noch nicht auf der Liste stehen oder du aus einem Ort stammen, der noch nicht dabei ist, dann sprich deinen Verein oder die Kommune einfach an. Dein Verein wird sicherlich Interesse zeigen, wenn der Vorstand merkt, dass es jemanden gibt, der zu seinen Gunsten fahren möchte. Das gilt analog auch für Firmen, Bildungseinrichtungen und Veranstalter.
Darf ich mehrere Plätze buchen?
Ja, das ist möglich – z.B. für Freunde oder für (bislang noch nicht angemeldete) Familienmitglieder bzw. Kinder im Alter von 16 oder 17 Jahren. Bitte gib im Freitextfeld an, dass du nicht für dich buchst.
Was unterscheidet verifizierte und nicht-verifizierte Nutzer?
Die Verifizierung schafft eine ganz andere Vertrauensbasis. Sofern du dies beim Registrieren zulässt, dann bestätigt dein Verein, deine am Projekt beteiligte Firma oder der Betreiber, dass du Mitglied / Mitarbeiter bist bzw. dass es dich tatsächlich gibt. Alternativ kannst du dir deine Meriten (= deine Verifizierung) auch über eine gewisse Zahl von positiven Bewertungen „erfahren“.
Wie bin ich versichert?
Das ist genauso geregelt, als würdest du deinen Nachbarn oder einen Freund mitnehmen. Durch deine Kfz-Haftpflichtversicherung sind auch Mitfahrer versichert, sie zahlt in Höhe der jeweiligen Deckungssumme für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für eine Fahrgemeinschaft muss keine extra Insassenversicherung abgeschlossen werden. Fährst du als Pendler einen Umweg, um einen Mitfahrer mitzunehmen, dann ist diese Teilstrecke im Falle eines Falles nicht als Arbeitsunfall zu werten, sondern als privat veranlasste Fahrt. Verursacht dein Mitfahrer einen Schaden, z.B. weil er beim Öffnen der Tür gegen eine Mauer oder ein anderes Auto stößt, dann haftet der Halter des Fahrzeugs. Will man sich gegen jedwede Forderung absichern, kann man sich mit einer Haftungsverzichtserklärung vor Haftungsansprüchen der Mitfahrer schützen, die über die Leistungen seiner Versicherung hinausgehen. Falls du einen Dienst- bzw. Geschäftswagen fährst, erkundige dich bitte bei deinem Arbeitgeber, ob du Mitfahrer mitnehmen darfst.
Wo hole ich meinen Mitfahrer ab?
Du vereinbarst in deiner Mitfahranfrage entweder einen Treffpunkt oder kannst deinen Mitfahrer freilich auch zu Hause abholen – das wäre eine tolle Sache (z.B. bei schlechtem Wetter oder falls du ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger mitnimmst).
Kann ich Filterfunktionen im Fahrplan auch kombinieren?
Ja, das geht. Wenn du möchtest, dann kannst du dir z.B. nur „Fahrten zum Einkaufen“ anzeigen lassen oder nur eines Vereins, den du mit einer Mitfahrt gezielt unterstützen möchtest. Deine vorausgehende Suchanfrage wird beim nächsten Aufruf abgespeichert, die Filter kannst du aber jederzeit zurücksetzen.
Wen kann ich fragen, wenn mir etwas unklar ist?
Du kannst dir vorstellen, dass der private Betreiber der Plattform schnell überfordert ist, wenn plötzlich viele Fragen auf einmal kommen. Lies dir bitte zunächst die häufig gestellten Fragen durch (FAQ) und nimm erst dann mit dem „Verkehrsbotschafter“ deines Vereins Kontakt auf, wenn sich deine Frage darüber nicht beantworten lässt. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme findest du in deinem Profil.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Nein, du kannst dich jederzeit wieder von der Plattform verabschieden. Die Aufforderung zur Spende erhältst du trotzdem noch.
Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?
Deine persönlichen Daten werden nur während deiner Mitgliedschaft (= deiner Zeit als angemeldeter Nutzer) gespeichert.
Werden alle von mir zurückgelegten Strecken oder Suchanfragen gespeichert?
Nein, wir legen weder personalisierte Bewegungsprofile an noch werden deine Suchanfragen für deine Person rückverfolgbar sein. Diese Angaben fließen anonymisiert lediglich in allgemeine statistische Angaben ein.
Was passiert mit registrierten Nutzern der Plattform, die schlechte Bewertungen erhalten oder Dinge äußern (z.B. im Freitext), die nichts mit dem eigentlichen Zweck der Plattform zu tun haben?
Sollten sich schlechte Bewertungen häufen, dann werden wir den Nutzer/ die Nutzerin sperren. Gleiches gilt für den Fall, dass der Freitext für Werbung oder für beleidigende, sexistische, homophobe, politische oder rassistische Äußerungen missbraucht werden sollte.
Ich habe mein Passwort vergessen – was tun?
Dein ursprünglich gewähltes Passwort ist uns unbekannt; wir können es auch nicht wiederherstellen. Du kannst dein Passwort aber zurücksetzen und danach ein neues vergeben.
Gibt es eine App?
Ja. Diese findest Du im Apple App Store und Google Play Store
Die Plattform funktioniert genauso gut auf mobilen Endgeräten. Durch eine Spende des Ökostrom-Versorgers EWS Schönau und den Beitrag vieler Gemeinden aus dem Oberallgäu wurde die Programmierung einer App ermöglicht und Ende 2021 auf den Weg gebracht.
Wann ging ottobeuren-macht-mobil mit dem Fahrplan online und wie geht es weiter?
Die Mitfahrplattform ging in Ottobeuren am 26. Oktober 2019 an den Start. Überregional ist sie unter www.fahrmob.eco abrufbar. Mit Stand Mai 2024 sind Städte und Gemeinden aus den Landkreisen Oberallgäu, Unterallgäu, Ostallgäu, Landsberg und Augsburg vertreten, der gemeinwohlorientierte Plattformgedanke soll sich in Kommunen und Gebietskörperschaften des gesamten deutschsprachigen Raumes verbreiten. Als registrierter Nutzer erhältst du Neuigkeiten per Mail; auch die übrigen Mitwirkenden des Multiplikatoren-Netzwerks (Regionenlotsen, Zukunftshelfer und Verkehrsbotschafter) können Kontakt mit dir aufnehmen, z.B. wenn in deiner Gemeinde eine besondere fahrmob-Aktion geplant ist. Die aktuellsten News findest du auf unserer Instagram-Seite! (Link)
Wichtiger Hinweis:
Die Ausarbeitung der FAQ erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.